Steuern

Steuerüberblick

Steueroptimierung mit einer Zypern Limited.
Eine zyprische Limited ist ein vielfach unterschätztes Instrument zur legalen Steueroptimierung als auch zur Haftungsbeschränkung (Mindeststammkapital 1.000,- EUR).
Die meisten Unternehmer wählen eine operativ auf Zypern tätige Gesellschaft oder eine zyprische Holding. Beiden gemeinsam ist eine vorteilhafte Besteuerung mit maximal 12,5%.

Zypern im Vergleich mit anderen Jurisdiktionen:
Der wesentliche Vorteil von Zypern im Vergleich zu anderen Jurisdiktion wie der Schweiz oder Malta liegt in der hohen Rechtssicherheit. Der Steuersatz hat sich in den vergangenen Jahren kaum verändert. Während beispielsweise auf Malta für den Unternehmer zunächst 35% Körperschaftssteuern fällig werden, um dann im Rahmen einer teuren Holdingstruktur auf 30% Rückerstattung zu hoffen, ist der Steuersatz von 2,5% bzw. 12,5% (je nach Branche) auf Zypern fix und wird „ohne Diskussion“ vom Finanzamt gewährt. Es sind keine Vorauszahlungen nötig und es ist ein zeitlich unbegrenzter Verlustvortrag möglich. Diese Vorteile bietet kein anderes Steuersystem.

Steuerliche Anreize und Vorteile einer Zypern Limited:
• Keine Gewerbesteuer, kein Solidaritätsbeitrag, keine IHK-Beiträge
• niedrige Lohn- und Lohnnebenkosten
• europaweit geringster Körperschaftssteuersatz in Höhe von nur 2,5% bzw. 12,5%
• Dividendenausschüttungen an Aktionäre im Ausland werden nicht besteuert (keine Quellensteuer)
• Zinserträge bei zyprischen Banken sind steuerfrei
• EU-Mutter-Tochterrichtlinie ist anwendbar (Dividendenzahlungen der Tochter- an die Muttergesellschaft sind steuerfrei)
• Gewinne und Verluste von Gesellschaften einer Firmengruppe werden gegeneinander aufgerechnet (Gruppenbesteuerung)
• Offshore-Gesellschaften anderer Länder werden als Shareholder anerkannt
• Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 50 Ländern
• Konsequente Anwendung aller relevanten EU-Richtlinien
• Treuhandverhältnisse sind erlaubt und gesetzlich geregelt
• strenges Bankgeheimnis

Nach den geltenden Rechtsvorschriften hat Zypern die niedrigste Steuerregelung in der Europäischen Union und hat seine Rolle als internationaler Finanzplatz stetig ausgebaut. Aufgrund der umfangreichen Doppelbesteuerungsabkommen ist Zypern ein idealer Standort für Investitionen in und aus Mittel-und Osteuropa, sowie für Investitionen in und aus der Europäischen Union.

Voraussetzungen für die Besteuerung auf Zypern:

– Ein Unternehmen gilt als „ansässig“, wenn das Management und die Kontrolle direkt von Zypern aus geführt werden, die Firma also über einen Geschäftsführer auf Zypern verfügt. Die reine Gründung einer Gesellschaft auf Zypern ist nicht ausreichend, um eine Ansässigkeit zu begründen.
– Unternehmen mit Sitz auf Zypern werden auf ihr Welteinkommen besteuert, sprich auf die Gewinne aus Geschäftstätigkeiten wie Handel, Herstellung von Gütern, Industrie, Bergbau, Landwirtschaft, Zinsen, Mieten von unbeweglichem Vermögen, Lizenzgebühren und Gewinn aus dem Verkauf von Firmenwerten.
Ausländische Steuerzahlungen werden gegen zyprische Steuern des gleichen Einkommens gutgeschrieben.

Es gilt ein einheitlicher Körperschaftsteuersatz von 12,5% für alle Unternehmen.
-Befreiungen von der Körperschaftsteuer:
In Zypern eingehende Dividendenerträge von ausländischen Unternehmen sind von der Steuer befreit.
Gewinne aus einer ausländischen Betriebsstätte sind vollständig von der Körperschaftsteuer befreit, außer, wenn:
-mehr als 50% der Aktivitäten des zahlenden Unternehmens zu Kapitalerträgen führen.
-die ausländische Steuer deutlich niedriger ist (d.h. weniger als 5%) als der gültige Steuersatz in Zypern.
-Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren sind für alle steuerpflichtigen Unternehmen und Einzelpersonen steuerfrei.
-100% der Zinserträge anderer Einkommen außerhalb des normalen Geschäftsverlaufes (obwohl auch andere Zinserträge der Verteidigungssteuer unterliegen, wie unten erläutert).

Steuerliche Verluste
Steuerliche Verluste können unbegrenzt vorgetragen werden und mit späteren Gewinnen verrechnet werden.

Gruppenbesteuerung
Die als Gruppenbesteuerung (gruppeninterne Verlustübertragung bzw. Konzernabzug) bezeichnete Regelung besagt, dass jede Gesellschaft eines Konzerns ihre Verluste des laufenden Jahres auf eine andere Gesellschaft desselben Konzerns übertragen kann, sodass diese die Verluste von ihren steuerbaren Gewinne abziehen kann. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass der Verlust eines Gruppenmitglieds beliebig aufgeteilt und auf verschieden andere zur Gruppe gehörende Gesellschaften verteilt wird.
Als Gruppenmitglieder kommen solche Gesellschaften in Betracht, in denen die Muttergesellschaft 75% der Anteile hält. Eine Beteiligunserfordernis von mindestens 75% ist erfüllt, wenn die Muttergesellschaft mindestens 75% der Anteile mit Stimmrecht direkt oder indirekt hält und der Gesellschaft nicht weniger als 75% der ausschüttbaren Gewinne und der stillen Reserven zustehen.
Die Übertragung eines Verlustes zwischen Gruppenmitgliedern ist nur zulässig, wenn die beiden Gesellschaften während des gesamten Steuerjahres der Gruppe angehört haben. Ferner ist die Übertragung der Verluste nur den in Zypern ansässigen Gesellschaften sowie Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften, die beantragt haben, wie Steuerinländer besteuert zu werden, vorbehalten.

Umstrukturierungen / Fusionen
Die Steuergesetzgebung basiert auf den EU-Richtlinien, wodurch Umstrukturierungen, Verschmelzungen, Fusionen und Akquisitionen, ohne die möglichen steuerlichen Auswirkungen erfolgen können.

Sonderbeitrag für Verteidigung
– Auf Dividenden
– 20% Quellensteuer auf Dividenden an die Aktionäre, die Einwohner von Zypern sind, Gewinne an gebietsfremde Aktionäre unterliegen nicht dieser Steuer.
– Ein Sonderbeitrag für Verteidigung wird auf Dividenden erhoben, die von einem in Zypern registrierten Unternehmen zu einem anderen Unternehmen vier Jahre nach dem Ende des Jahres bezahlt wurden, in dem die Gewinne als Dividende ausgeschüttet wurden (danach sind es 20%).

15%ige Steuererhebung auf Zinserwerb von einer Einzelperson oder Gesellschaft mit Sitz in Zypern.

Es gibt keine Quellensteuer auf die Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren für nichtansässige Personen oder Unternehmen.

3% Quellensteuer auf Einkünfte durch Vermietung bei Ansässigkeit in Zypern (nach Abzug von 25%).

Kapitalertragssteuer
Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von unbeweglichem Vermögen außerhalb Zypern fallen nicht in den Anwendungsbereich der Kapitalertragsteuer. Die Kapitalertragsteuer ist nur für unbewegliches Eigentum auf Zypern anwendbar.

Mehrwertsteuer
Der einheitliche Steuersatz beträgt 19% (seit 13. Januar 2014).
Die ermäßigten Steuersätze betragen 5% und 9%.

Besteuerung von Arbeitnehmern
-Eine Person wird besteuert, wenn sie in Zypern ansässig ist.
-Eine Person wird als ansässig betrachtet, wenn sie in Zypern mehr als 183 Tage pro Geschäftsjahr verbringt.
-In Zypern ansässige Personen werden mit ihrem Welteinkommen besteuert, als solche gelten:
*Arbeitseinkommen (einschließlich Sozialleistungen)
*Gewinne aus einer unternehmerischen Tätigkeit
*Vermietungen von unbeweglichem Eigentum und Lizenzgebühren
*Renten (Renten aus dem Ausland können mit 5% für Beträge über 3,417 Euro besteuert werden)
*Im Falle der Gewährung eines Darlehens einer Gesellschaft an ihre Aktionäre oder Direktoren, welche natürliche Personen sind, sind monatlich 9% der Darlehenssumme zu versteuern. Die Steuer wird an das Finanzamt monatlich über das Lohnsteuersystem abgeführt.
-Nicht-Einwohner von Zypern werden nur auf ihr Einkommen in Zypern besteuert. Solche Erträge umfassen:
-Arbeitseinkommen (einschließlich Sozialleistungen), in Bezug auf in Zypern erbracht Leistungen
-Gewinne aus einer unternehmerischen Tätigkeit, welche durch eine Betriebsstätte in Zypern ausgeübt wird
-Vermietungen von unbeweglichem Eignetum auf Zypern
-Rentenanspruch welcher durch eine berufliche Tätigkeit in Zypern erworben wurde , mit Ausnahme von Renten aus von der Regierung oder örtlichen Behörden eingerichteten Fonds

Persönliche Steuersätze

JAHRESEINKOMMEN STEUERSATZ ZU ZAHLENDE STEUERN
0€ – 19.500€ 0% steuerfrei
19.501€ – 28.000€ 20% 1.700€
28.001€ – 36.300€ 25% 3.775€
36.301€ – 60.000€ 30% 10.885€
60.000€ und mehr 35%

-Besteuerung von Ausländern
*Bei Beschäftigung außerhalb Zyperns – keine Besteuerung
*Bei Beschäftigung in Zypern von 183 Tagen oder mehr, Besteuerung erfolgt auf alle Einkommen aus Beschäftung
*Bei einer Beschäftigung von weniger als 183 Tagen in Zypern erfolgt die Besteuerung lediglich auf die Dauer der tatsächlichen Beschäftigung in Zypern.

-Die folgenden Einkommensarten sind von der Steuer befreit:
*Dividenden
*Erhaltene Zinsen
*Gewinne aus dem Verkauf von Aktien
*außerhalb Zyperns erbrachte Angestelltenleistungen von in Zypern ansässigen Personen (mehr als 90 Tage) für nicht in Zypern ansässigen Arbeitgeber oder in einer Betriebsstätte im Ausland für ein in Zypern ansässiges Unternehmen.

-Sonderbeitrag für Verteidigung (Quellensteuer):
15% auf in Zypern oder im Ausland erwirtschaftete Zinsen
20% auf aus dem Ausland oder in Zypern erhaltene Dividenden
3% auf 75% der Mieteinnahmen aus Immobilien unabhängig vom Standort
Für Arbeitnehmer der Privatwirtschaft, Selbstständige und Rentner gilt wie folgt:

Monatliche Bruttobezüge in Euro %
bis 2.500 0
2.500-3.500 2.5
3.500 – 4.500 3
4.500 and over 3.5

-Abzugsberechtigte Aufwendungen für Einzelpersonen
*Sozialversicherungsbeiträge
*Lebensversicherungsprämien
*Beiträge an genehmigte Vorsorgefonds, Altersversorgungssysteme und medizinische Regelungen
*Für einen Arbeitnehmer, der nicht Zypern ansässig war und beginnt zum ersten mal eine Beschäftigung in Zypern gilt eine besondere Befreiung von der Einkommensteuer. Für die ersten drei Jahre ab dem 1. Januar nach dem Jahr, in dem die Beschäftigung in Zypern begonnen hat beträgt die Steuerbefreiung 20% des Arbeitnehmereinkommens bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 8.550 €.
*Einkommen aus einer Beschäftigung in Zypern von Personen, welche vor Aufnahme der Tätigkeit nicht ansässig in Zypern waren. Diese Befreiung gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend ab dem Jahr des Dienstantritts. Unter dieser Befreiung werden 50% der Bezüge, welche eine Höhe der 100,000 € überschreiten von der Einkommensteuer befreit.

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